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Transparenz und Ehrlichkeit
sind uns wichtig

Hier finden Sie umfangreiche Informationen zu unseren Preisen. Zögern Sie sich nicht uns bei Fragen zu kontaktieren

Der Preisvergleich – lohnt es sich auch?

  • Einfamilienhaus 2023

    bis 25 KW

    Anschluss Nahwärme­netz

    Nahwärmeanschluss bis 25 KW


    Arbeitspreis:

    20.000 kWh x 0,127 € / kWh = 2.540,00 €

    Sonstige Kosten:

    Grundgebühr: 490,74 €

    Anschlussgebühr / Vertrag 50 Jahre:

    4.530 Euro / 50 Jahre = 90,60 €


    Gesamtkosten: 3.121,34 €/Jahr

    Eigene Ölheizung

    bis 25 KW


    Ölverbrauch: 2.500 Liter x 1,10 € = 2.750 €

    Sonstige Kosten:

    – Kaminkehrer: 60 €

    – Stromverbrauch Heizkessel: 95 €

    – Wartung Heizung: 280 €

    – ab dem Jahr 2022 die CO2-Steuer: 125 €

    Heizungsanlage / Lebensdauer ∅ 25 Jahre:

    – Abschreibung alte Ölheizung

    (20.000 € / 25 Jahre) = 800 €

    – in xx Jahren die neue Heizung ??? €


    Gesamtkosten: 4.110 €/Jahr

    Stand 01. September 2023: Heizölpreis 1,10€/Liter; Mehrkosten 988 €/Jahr bei eigener Heizung

  • Mehrfamilienhaus 2023

    bis 50 KW

    Anschluss Nahwärme­netz

    Nahwärmeanschluss bis 50 KW


    Arbeitspreis:

    40.000 kWh x 0,127 € / kWh = 5.080,00 €

    Sonstige Kosten:

    Grundgebühr: 701,06 €

    Anschlussgebühr / Vertrag 50 Jahre:

    6840 Euro / 50 Jahre = 136,80 €


    Gesamtkosten: 5.917,86 €/Jahr

    Eigene Ölheizung

    bis 50 KW


    Ölverbrauch: 5.000 Liter x 1,10 € = 5.500 €

    Sonstige Kosten:

    – Kaminkehrer: 60 €

    – Stromverbrauch Heizkessel: 145 €

    – Wartung Heizung: 450 €

    – ab dem Jahr 2022 die CO2-Steuer: 250 €

    Heizungsanlage / Lebensdauer ∅ 25 Jahre:

    – Abschreibung alte Ölheizung

    (25.000 € / 25 Jahre) = 1.000 €

    – in xx Jahren die neue Heizung ??? €


    Gesamtkosten: 7.405 €/Jahr

    Stand 1. September 2023: Heizölpreis 1,10€/Liter; Mehrkosten 1.487€/Jahr bei eigener Heizung

Gültig bis Dez. 2023

Was kostet Das? Hier gibts die Infos transparent und fair

Einmaliger Herstellungsbeitrag für den Anschluss an das Wärmenetz

Staatliche Zuschüsse durch die KFW, sind in den angegebenen Beträgen bereits abgezogen.

Um einen Anschluss an die Wärmeversorgung zu erhalten, ist ein einmaliger Herstellungsbeitrag zu entrichten. Dieser richtet sich nach der Leistung der notwendigen Übergabestation. Mit diesem Betrag erhalten Sie die Hausanschlussleitung, eine Übergabestation oder einen Pufferspeicher und zum Schluss die Inbetriebnahme. Lediglich die Erdarbeiten auf Ihrem Grundstück und die individuelle Anpassung an Ihr Heizsystem sind von Ihnen bzw. Ihrem Heizungsbauer zu erledigen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Alles auf einen Blick:

Der Herstellungsbeitrag beinhaltet folgende Leistungen:

  • Wärmeleitung über das Grundstück bis ins Haus mit einer maximalen Länge von 15 m ab der Grundstücksgrenze
  • Kernbohrung und Mauerdurchführung für die Wärmeleitung
  • Wärmeübergabestation bzw. Pufferspeicher mit einem Wärmetauscher für die Fernwärme
  • Geeichter Wärmemengenzähler an der Übergabestation
  • Installation und Inbetriebnahme von Wärmeleitung und Übergabestation
  • Baukostenzuschuss für das Wärmenetz
  • Glasfaserleitung
WAS NICHT IM HERSTELLUNGSBEITRAG ENTHALTEN IST

Folgende Leistungen sind im Herstellungsbeitrag nicht enthalten:

  • Sämtliche Erdarbeiten auf dem Grundstück des Kunden
  • Aufwand für Wiederherstellung von Gartenmauern, Beeten und Oberflächen
  • Anbindung an die Hausanlage des Kunden (muss durch Heizungsbauer des Kunden erfolgen)
  • Mehrkosten für zusätzliche Ausstattungen wie integrierte Frischwassererwärmung, zusätzliche Wärmetauscher zur Einbindung einer Solaranlage, usw.
  • Leitungslängen größer als 15 m werden nach tatsächlichen Mehrkosten abgerechnet.
Jährlicher Grundpreis

Mit dem jährlichen Grundpreis decken wir unsere festen Kosten wie z. B. Abschreibungen. Je Quartal wird ein Viertel des jährlichen Grundpreises mit der Abschlagszahlung erhoben.

Arbeitspreis (Wärmeverbrauch)

Der Arbeitspreis ist die Gebühr für die verbrauchte Wärme – vergleichbar mit dem Stromverbrauch. Die Messung erfolgt durch den geeichten Wärmezähler an der Übergabestation. Dieser wird im Zuge des An-schlusses installiert. Sie zahlen nur, was Sie tatsächlich verbrauchen.

Preisanpassungen Wärmebezug

Uns ist absolute Fairness und Transparents bei den Preisen für beide Seiten sehr wichtig und das über 50 Jahre lang. In dieser langen Zeit verändern sich die Kosten der Wärmeproduktion. Deshalb müssen wir die Verrechnungspreise entsprechend anpassen. Gemäß AVBFernwärmeVerordnung sind wir gesetzlich gebunden, nur die tatsächlichen Kostenveränderungen weiter zugeben. Die Grundlage für die Kalkulationen bilden allgemein einsehbare Preisindices des Statistischen Bundesamtes unter anderem für Holz, Arbeitslohn und Inflation. Im Preisblatt zeigen wir Ihnen das Berechnungsschema detailliert und nachvollziehbar. Zu Beginn des Heizjahres erhalten Sie ein aktuelles Preisblatt mit Angabe der Preisanpassungen.

  • Anpassung Arbeitspreis

    Der Arbeitspreis (AP) ändert sich zu 70 % entsprechend der Preisentwicklung von Energieholzprodukten (H) und zu 30 % entsprechend der Preisentwicklung von Fernwärme (FW).

    Der Arbeitspreis (AP) erhöht oder ermäßigt sich zum Anpassungszeitpunkt nach folgender Preisgleitformel: 

    equation.pdf

    Die Erläuterungen zu den einzelnen Abkürzungen sind „Erläuterung der Faktoren zu den Preisgleitklauseln“ zu entnehmen.

  • Anpassung Grundpreis

    Der Grundpreis errechnet sich nach folgender Formel:

    Der Grundpreis (GP) ändert sich zu 70 % wie der Preisindex für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (INVEST) und zu 30 % wie der Index der Bruttoarbeitnehmerverdienste (L).

    Der Grundpreis (GP) erhöht oder ermäßigt sich zum Anpassungszeitpunkt nach folgender Preisgleitformel:

    equation.pdf

    Die Erläuterungen zu den einzelnen Abkürzungen sind „Erläuterung der Faktoren zu den Preisgleitklauseln“ zu entnehmen.

  • Neufestlegung der Faktoren und Basis-Indizes

    Die Wärmeversorgung Eichendorf ist berechtigt, die in diesem Vertrag angegebenen Preisanpassungsregelungen anzupassen, wenn das Statistische Bundesamt die nach den Preisänderungsformeln zu berücksichtigenden Faktoren nicht mehr veröffentlicht oder ändert. Die Wärmeversorgung Eichendorf wird dabei die durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Faktoren heranziehen, die den bisher angesetzten Faktoren möglichst nahe kommen. § 315 BGB ist entsprechend anzuwenden.

Zahlungsabwicklung

Die Kosten für den Wärmebezug werden in Form von Abschlägen einmal im Quartal von Ihrem Kontoeingezogen.

Die Fälligkeitstermine sind der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Unsere Verträge schließen wir für einen Zeitraum von 10 oder 20 Jahren mit Ihnen ab.

Nach Ende der Heizperiode erfolgt die Ablesung der Wärmemengenzähler und Sie erhalten eine Endabrechnung über Ihre tatsächlich bezogene Menge, bei welcher die bereits geleisteten Abschlagszahlungen korrigiert werden.

Die angegeben Preise gelten für Hausanschlüsse im Rahmen der Verlegung der Hauptleitung. Für nachträgliche Hausanschlüsse, soweit technisch und ökonomisch machbar, werden die tatsächlich anfallenden Kosten berechnet.